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1309. Dezember 5. o. O.

vig. b. Nicol. ep. et. conf.

Heinrich, Erbe des Königreichs Polen, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau, Posen und Kalisch bekennt, dass er sein Gut Sydcz (Seitsch) im Territorium der Stadt Gore (Guhrau) dem Abt Ulrich und dessen Kloster in Leubus vermacht habe (abgesehen von verschiedenen Auslassungen z. B. hinter Kollaturrecht, mit Kühen und Schafen, wörtlich übereinstimmend mit der ersten Hälfte der vorhergehenden Urkunde, dann aber wie folgt) und dass er die Schenkung des Dorfes Tymendorf (Thiemendorf Kr. Steinau), welche sein Bruder weiland Konrad, Herzog von Schlesien und Herr von Steinau dem Abte und Kloster (1304 Sept. 7) gemacht, konfirmirt und dahin erweitert, dass das Kloster in Seitsch und Thiemendorf Freiheit von allen polnischen und deutschen Diensten und von allen anderen Lasten, desgleichen in ihnen die Blutgerichtsbarkeit, welche bisher ein besonderes herzogliches Recht war, und unbeschränktes Eigentumsrecht haben soll; in den thatsächlichen Besitz aller genannten Rechte soll das Kloster von den herzoglichen Vögten Fryczko von Gora (Guhrau) in Seitsch und Simon von Steinau in Thiemendorf eingeführt werden.

Z.: Peter Stossewitcz (Stoschowitz), Dietrich v. Frankenberg, Dietrich v. Sydlitcz (Seidlitz), Wolfram v. Kamenitcz, Peter v. Panowitcz, Johann v. Hugewitcz (Haugwitz), Konrad v. Loben, Schibco Grello; ausgef. durch den herzogl. Notar Friedrich v. Bunthense.


Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 148 mit dem an gelben Seidenfäden hängenden zerbrochenen Siegel des Ausstellers, abgeb. bei Pfotenhauer Schles. Siegel Taf. IV, 28. Das Siegel ist echt, die Urk. dagegen eine Fälschung aus der Mitte des XV. Jahrh., vielleicht angefertigt, um durch Hineinziehung des gut beurkundeten Thiemendorf die vorhergehende verdächtige Urk. über Seitsch glaubwürdiger zu machen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.